Zurück
O - Q
O
Öchslegrad
In der Schweiz wird der Zuckergehalt des Weins vor der Lese nach >Grad Oechsle< gemessen. >Mostgewicht.
Ölig
Ölige Beschaffenheit eines Weines. Ist auf eine Krankheit oder die Zuführung ätherischer Öle durch Zermahlen der Traubenkerne beim Auspressen des Mostes zurückzuführen.
Önologie
Die Wissenschaft vom Wein.
Organoleptische Prüfung
Die Prüfung des Weines mit den Sinnen (Auge, Nase, Mund), sie spielt bei der Weinbeurteilung eine ausschlaggebende Rolle.
Oxydation
Chemische Reaktion verschiedener Bestandteile des Weines mit dem Luftsauerstoff. Die kontrollierte Oxydation ist eine unersetzliche Maßnahme für den Ausbau der Weine, während die unerwünschte Oxydation schwere Mängel in den Weinen verursacht.
Oxydiert
Ist ein Wein, der durch die Einwirkung von Sauerstoff schwerwiegende und endgültige Veränderungen erlitten hat. Diese Veränderungen beeinträchtigen Färbung, Aroma und Verhalten des Weines im Munde.
P
Paprika
Aromatischer Bestandteil einiger Traubensorten, wie Cabernet Sauvignon.
Pasteurisieren
Sterilisierungsverfahren durch Kurzzeiterhitzung auf 55 bis 80° C, dient zur Abtötung von Mikroorganismen.
pH.
Messung der wirklichen Säure eines Weines. Sein Wert ist von großer Bedeutung für die Gärung, die Lagerung und den ausgebauten Charakter eines Weines. Die Weine sollten einen pH-Wert von 2,9 und 4 aufweisen.
Polyphenole
Natürliche organisch-chemische Substanzen im Wein. Von großer Bedeutung, weil sie für die Färbung, Geschmeidigkeit sowie andere Eigenschaften verantwortlich sind.
Primeur
Französische Bezeichnung für die Flaschenabfüllung und frühzeitige Vermarktung eines Weines, der oft schon zwei Monate nach der Ernte dem Markt zugeführt wird.
Q
Qualitätsstufen
Die Qualitätsstufen sind in den jeweiligen Landesgesetzen/ Verordnungen und EG Normen genau festgelegt. Hie wird versucht die wichtigsten Bestimmungen umgangssprachlich darzustellen.
. Tafelwein (TW)
Mindestmostgewicht 13° KMW (63° Oechsle).
Der Wein darf aufgebessert werden
. Landwein (LW)
Mindestmostgewicht 14° KMW (68° Oechsle).
Der Wein darf aufgebessert werden.
Diese Weine müssen aus einer einzigen Weinbauregion stammen.
. Qualitätswein (QUW)
Mindestmostgewicht 15° KMW (73° Oechsle).
Der Wein darf nicht aufgebessert werden.
. Kabinett (KAK)
Die Restsüße darf 9 Gramm je Liter nicht überschreiten.
Der Wein darf nicht aufgebessert werden.
Gemeinsame Bestimmungen für Prädikatsweine:
1. Eine Aufbesserung der Weine ist verboten.
2. Die Restsüße muß durch Gärungsunterbrechung herbeigeführt werden.
3. Das Lesegut/die Trauben muß amtlichen Mostwägern vorgeführt werden.
4. Der Wein muß amtlich geprüft sein und eine staatliche Prüfnummer tragen.
. Spätlese (SPL)
Mindestmostgewicht 19° KMW (94° Oechsle)
Die Lese erfolgt später als bei normalen Trauben gleicher Sorte.
Nur vollreife Trauben werden verarbeitet.
. Auslese (AL)
Mindestmostgewicht 121° KMW (105° Oechsle)
Wird nur aus sorgfältig ausgelesenen Trauben hergestellt. Nicht vollreife, kranke und fehlerhafte Beeren müssen ausgesondert werden.
. Beerenauslese (BA)
Mindestmostgewicht 25° KMW (127° Oechsle), hoher Natur zuckerrest im Wein. Nur überreife, edelfaule, rosinenartig geschrumpfte Beeren werden verwendet.
. Eiswein (EW)
Mindestmostgewicht 25° KMW (127° Oechsle).
Ist vergleichbar mit der Beerenauslese.
Die Trauben müssen bei mindestens -6° gelesen und gekeltert werden.
. Ausbruch (AB) *Österreichische Spezialität*
Mindestmostgewicht 27° KMW (138) Oechsle).
Wird nur aus dem Saft von edelfaulen oder überreifen und auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren erzeugt.
. Trockenbeerenauslese (TBA)
Die höchste Qualitätsstufe.
Mindestmostgewicht 30° KMW (150° Oechsle), außerordentlich hoher Naturzuckerrest (120-300 Gramm pro Liter). Wird ausschließlich aus edelfaulen, rosinenartig eingeschrumpften Beeren gewonnen.
|